Rechtsprechung
OVG Bremen, 15.08.2008 - 1 B 370/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bremen.de
Schulzuweisung Altes Gymnasium
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremSchVwG § 6
Schulzuweisung Altes Gymnasium - Aufnahmekapazität; Gymnasium; Klassenfrequenz; Schulwahl; Schulzuweisung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de (Pressemitteilung)
Schulzuweisungen: Beschwerdeverfahren vor dem OVG abgeschlossen
Verfahrensgang
- VG Bremen, 31.07.2008 - 1 V 1533/08
- OVG Bremen, 31.07.2008 - 1 V 1533/08
- OVG Bremen, 15.08.2008 - 1 B 370/08
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 244/09
Schulzuweisung Kippenberg-Gymnasium - Festsetzung der Aufnahmekapazität; …
Ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Aufnahmekapazität steht der Antragsgegnerin nicht zu (vgl. die Beschlüsse des OVG Bremen vom 15.08.2008 - 1 B 370/08 - u. a. Altes Gymnasium und vom 12.09.2009 - 1 B 391/08 - Kippenberg Gymnasium).Das Recht aus § 6 Abs. 4 Satz 1 BremSchVwG, nach dem Ende der Grundschule die weiterführende Schule zu wählen, verleiht nur einen Anspruch auf Ausnutzung der bereitgestellten Kapazitäten; die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt aber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, Beschluss vom 12.09.2008 - 1 B 391/08 - unter Bezugnahme auf Beschlüsse vom 15.08.2008 a. a. O. und vom 10.02.2005 - 1 B 463/04).
Zwar hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.08.2008 (Az. 1 B 370/08) für das Schuljahr 2008/2009 entschieden, dass die Aufnahmefähigkeit des Alten Gymnasiums nicht mit 30 Schülerinnen und Schülern für vier Klassenverbände der 5. Jahrgangsstufe erschöpft ist.
- OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08
Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung; …
Ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Aufnahmekapazität steht der Antragsgegnerin nicht zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 15.08.2008 - 1 B 377/08 u.a. - Gesamtschule West und 1 B 370/08 u.a. - Altes Gymnasium). - OVG Bremen, 18.08.2009 - 2 S 229/09
Streitwert; Schulzuweisung; Hilfsantrag; Schulaufnahme; Oberverwaltungsgericht …
Dass das Verwaltungsgericht für den einzelnen Anspruch jeweils den Regelstreitwert von 5.000,00 Euro angesetzt und damit keinen Abschlag für das Eilverfahren vorgenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 - und B. v. 15.08.2008 - 1 B 370/08 -).